Rechtsprechung
BGH, 22.12.2010 - 2 StR 445/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24926) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 154 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
Verfahrenseinstellung bei einer ganzen Reihe von Betrugstaten (Vermögensschaden und Rücktrittsrecht; vorläufige Verfahrenseinstellung; Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Revision bei Nichtbeachtung der Bedeutung eines vertraglichen Rücktrittrechts für die Erfüllung des Betrugstatbestandes durch das Landgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2
Begründetheit einer Revision bei Nichtbeachtung der Bedeutung eines vertraglichen Rücktrittrechts für die Erfüllung des Betrugstatbestandes durch das Landgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht
Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 2 StR 445/10
Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts in den Fällen 71 bis 78 nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil das Landgericht die Bedeutung eines vertraglichen Rücktrittsrechts für die Erfüllung des Betrugstatbestandes (vgl. BGHSt 34, 199, 202) nicht abschließend geprüft hat. - BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07
Teilweise Einstellung des Verfahrens (Beweiskraft des Protokolls)
Auszug aus BGH, 22.12.2010 - 2 StR 445/10
Damit ist ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entstanden, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (vgl. Senat, NStZ 2007, 476).